Fakt: Durch Urkunde, amtliche Auskunft oder Plan belegt. Höhenunterschied über das Grundstück
3,1 mZwischen dem höchsten und dem tiefsten Punkt der Grundstücksfläche, gemessen auf 33 Metern Abstand. Aus 696 Rasterpunkten des amtlichen Höhenmodells.
Leitkonzept P1-L · Fränkischer Winkelhof (Hakenhof) in L-Form
Zwei Flügel bilden ein L: der eine zur offenen Feldflur, der andere zur Straße. Der Hof öffnet sich nach Südwesten – dorthin, wo Garten, Eingänge und der freie Blick nach Westen und Nordwesten liegen. Die Stellplätze verschwinden im Sockelgeschoss unter dem gesamten Baukörper.
Bauteile
Die Zeichnung ist bewusst keine Visualisierung. Sie zeigt Bauteile und ihre Belegstufe, damit niemand ein Schema für einen Entwurf hält.
Lageplan · schematisch
Nordflügel zur offenen Feldflur, Ostflügel zur Straße, Hof und Garten nach Südwesten. Die Sockelgarage liegt unter dem gesamten Baukörper – rund 13 Stellplätze brauchen mit Fahrgassen etwa so viel Fläche wie der Winkel selbst.
Höhenschnitt · schematisch
Nicht die Zahl der Wohnungen entscheidet über die Genehmigung, sondern das Einfügen in die Umgebung – und das heißt: Trauf- und Firsthöhe. Die Stellplätze liegen deshalb im Sockel und erhöhen das sichtbare Gebäude nicht.
Amtliche Geodaten · August 2026
Die Topografie war die längste offene Frage dieses Projekts. Beantwortet hat sie nicht ein Gutachten, sondern der offene Datenbestand der Bayerischen Vermessungsverwaltung: ein Höhenmodell mit einem Meter Gitterweite und ein 3D-Gebäudemodell, das für jedes Haus der Umgebung Bodenhöhe, Traufe und First enthält.
Zwischen dem höchsten und dem tiefsten Punkt der Grundstücksfläche, gemessen auf 33 Metern Abstand. Aus 696 Rasterpunkten des amtlichen Höhenmodells.
Die Falllinie verläuft quer zur Straße nach Ostnordosten. Das Grundstück ist damit eine milde Hanglage, kein Steilhang – Terrassierung ist nicht erforderlich, ein Hanggeschoss aber auch nicht selbstverständlich.
Bezogen auf die Straßenhöhe am Zufahrtsbereich. Der tiefste Punkt des Grundstücks liegt 1,3 Meter darunter.
Die 3,1 Meter stehen über die volle Länge des Grundstücks zur Verfügung, nicht über die knapp 10 Meter Bautiefe eines Flügels. Ein Sockelgeschoss von 2,8 Metern verschwindet deshalb nicht allein durch das Gefälle im Hang – wie viel davon sichtbar bleibt, entscheidet die Lage des Baukörpers und die Abgrabung.
Variantenvergleich
Aus über dreißig systematisch bewerteten Bebauungsstrategien sind drei Grundtypen übrig geblieben. Öffentlich gezeigt wird der Vergleich, der die Entscheidung tragen muss.
Dafür: Aussicht für beide Baukörper, einfache Bauabschnitte, geringes Genehmigungsrisiko.
Dagegen: Abstandsflächen werden kritisch – eine der ursprünglichen Vorentwürfe verletzte sie bereits. Geringere Wohnfläche bei ähnlichen Fixkosten.
Dafür: Höchste Dichte, effiziente Erschließung.
Dagegen: Fügt sich als „großer Block“ schlechter ein, und eine ausgehobene Tiefgarage ist am Hang die teuerste Lösung.
Dafür: Nimmt die Kubatur der vorhandenen Winkelhöfe auf, verdichtet trotzdem stärker, hält die Gartenseite frei und nutzt den Hang für die Stellplätze.
Dagegen: Die Innenecke des Winkels ist abstandsflächenkritisch und muss früh geprüft werden.
Orientierung
Der ursprünglich zentrale Zielkonflikt zwischen Aussicht und Besonnung ist entschärft: Nachdem die Karte zeigte, dass der freie Blick nach Westen und Nordwesten liegt, fallen Aussicht und Abendsonne zusammen.
| Himmelsrichtung | Bevorzugte Nutzung | Begründung |
|---|---|---|
| West / Nordwest | Wohnen, Essen, Loggien, Terrassen, Garten | Belegter freier Blick über die offene Feldflur, dazu Nachmittags- und Abendsonne. |
| Süd / Südost | Erschließung, Zufahrt, Stellplätze, Nebenräume | Zur Straße hin – hält Verkehr von der Wohn- und Gartenseite fern und puffert zum Dorf. |
| Nord | Nebenräume, punktuelle Aussichtsöffnungen in den oberen Geschossen | Diffuses, blendfreies Licht. Eine weiter reichende Fernsicht in diese Richtung ist bislang nur eine unbestätigte Aussage. |
| Ost | Küche, Frühstücksbereich | Morgensonne und Teilblick. |
Diese Schemata sind Diskussionsgrundlage für den Architekten und ersetzen keine Entwurfsplanung. Verbindliche Grundrisse, Schnitte und Höhen entstehen erst mit geklärtem Baurecht, Vermessung und Höhenplan.